Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hypewave UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Herrn Jonas Hümmeler, Im Mediapark 5, 50670 Köln,
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 104628
Umsatzsteuer-ID: DE341008853
(nachfolgend: „Hypewave UG“)

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Hypewave UG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Hypewave UG mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Hypewave UG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Hypewave UG auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Hypewave UG richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§ 2 Leistungen
(1) Hypewave UG erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Onlinemarketing, Webseitenerstellung, Social Media sowie Mitarbeitergewinnung/Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Hypewave UG dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Hypewave UG zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Hypewave UG, bleibt der Vergütungsanspruch von Hypewave UG unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google, Meta und TikTok jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Hypewave UG nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von Hypewave UG zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Hypewave UG in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Hypewave UG ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von Hypewave UG in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Hypewave UG garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Sofern Hypewave UG im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von Hypewave UG nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Hypewave UG kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Hypewave UG kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Hypewave UG nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Hypewave UG berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Hypewave UG gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Hypewave UG hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Hypewave UG und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Hypewave UG angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Hypewave UG erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Hypewave UG ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Hypewave UG ist anders lautend. Eine Hypewave UG erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Hypewave UG als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Hypewave UG ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Hypewave UG anzufragen.
(4) Hypewave UG stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Hypewave UG zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Recruiting/Mitarbeitergewinnung bei Hypewave UG gilt: Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Hypewave UG beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Hypewave UG eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Hypewave UG vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Hypewave UG sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Hypewave UG in Verzug, ist Hypewave UG berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Hypewave UG wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung
(1) Hypewave UG wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Hypewave UG ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Hypewave UG gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Hypewave UG unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Hypewave UG zu gewährleisten. Hypewave UG behält sich vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Hypewave UG und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Hypewave UG erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) In Bezug auf die Buchung über die Erstellung von Webseiten gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übertragung des Bearbeitungsrechtes.

(3) Die Überlassung von Quellcode/Quelltext wird von Hypewave UG nicht geschuldet.
(4) Absätze 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Hypewave UG nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(5) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Hypewave UG über.
(6) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung
(1) Hypewave UG haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hypewave UG nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Hypewave UG nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass Hypewave UG überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Hypewave UG insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 12 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Hypewave UG gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Hypewave UG maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Hypewave UG. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Hypewave UG (derzeit Köln).
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Hypewave UG und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 01.12.2023 © - Vervielfältigung verboten